000 02615nam a2200157Ia 4500
008 180912s9999 xx 000 0 und d
100 _a Diebell, Heike / Lehmann, M. Karl-Heinz (Hrsg.)
245 0 _aBasiswissen zu Aufsichtspflicht und Haftung
245 0 _bGrundlegender Leitfaden rechtlicher Vorgaben für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
264 _bHannover: Schöneworth Verlag
264 _c2009
300 _a 123
363 _zEREV Zeitschrift ISSN 0943-4984
505 _aEditorial Einführung Abkürzungsverzeichnis 1. Aufsichtspflicht und Haftung 2. Zivilrechtliche Grundlagen der Aufsichtspflicht 3. Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht 4. Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht - die zivilrechtlichen Grundlagen 5. Exkurs: Ehrenamtlich tätige Personen 6. Versicherungen und Aufsichtspflichtverletzung 7. Strafrecht und Aufsichtspflicht 8. Fazit: Zehn Hinweise zur Aufsichtspflicht bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 9. Ausgewählte Urteile und Beschlüsse der Gerichte (geringfügig gekürzt) 10. Ausgewählte Fragen und Antworten aus der Praxis der Erziehungshilfen Verzeichnis der Autorin / des Autors Sachwortregister
520 _aIm Mittelpunkt der Veröffentlichungen des Evangelischen Erziehungsverbandes zum Thema "Aufsichtspflicht und Haftung" steht die Kernaussage: "Pädagogik hat Vorfahrt". Damit ist das professionelle Handeln in den Erziehungshilfen angesprochen, welches die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundlagen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt dieser Schriftenreihe darin, dass die Leserinnen und Leser in die Lage versetzt werden, sich ein eigenes Urteil in der jeweiligen spezifischen pädagogischen Situation bilden zu können. Es kann demnach nicht darum gehen, allgemeine Rezepte der Anweisungen zu geben, nach denen das pädagogische Handeln ausgerichtet werden muss, um der Aufsichtspflicht genüge zu tun. Durch die in dieser Schriftenreihe skizzierten Fragestellungen aus der Praxis wird verdeutlicht, worauf es hinsichtlich der Aufsichtspflicht ankommt. Die Frage der Haftung muss immer in der konkreten Situation geklärt werden. Die zehn Hinweise zur Aufsichtspflicht in den Erziehungshilfen heben die Notwendigkeit des Beobachtens, Belehrens und Dokumentierens und damit der jeweiligen Berücksichtigung der individuellen pädagogischen Situation hervor. Die in der Anlage beigefügten Gesetzesurteile spiegeln die Differenziertheit der Thematik wider und zeigen, das es darauf ankommt, individuelle Situationen der Aufsichtspflicht durch die pädagogischen Fachkräfte zu beurteilen. (Aus dem Klappentext)
999 _c693
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